Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 24 U 112/05

Datum:
21.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 112/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0221.24U112.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 10 O 638/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.06.2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2004 zu zahlen.

Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, die Auflassung zu Gunsten des Beklagten hinsichtlich des im Wohnungsgrundbuch von C Blatt ####1 verzeichneten Wohnungseigentums 153/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück G1 Gebäude- und Freifläche, L-Straße, G2, Gebäude- und Freifläche, L-Straße, G3, Gebäude- und Freifläche, L-Straße, groß: 782 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an dem im amtlich gesiegelten Aufteilungsplan mit Nr. 6 (Wohnung mit Dachgeschoss und Spitzboden nebst Balkon und einem Kellerraum) bezeichneten Wohnungseigentum zu erklären und insoweit bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zur Entgegennahme der Auflassung zuständigen Stelle an der Auflassung mitzuwirken.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 83 % und der Beklagte 17 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank