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Oberlandesgericht Hamm, 23 W 117/06

Datum:
24.08.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 W 117/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0824.23W117.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 4 T 10/06
Normen:
§§ 31 Abs. 2 Satz 1, 23 Abs. 1 Satz 2 GKG
Leitsätze:

Keine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers für gerichtliche Auslagen des durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendeten Insolvenzverfahrens.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten

werden nicht erstattet.

 
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