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Oberlandesgericht Hamm, 21 U 115/05

Datum:
14.03.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 U 115/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0314.21U115.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 438/03
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.04.2005 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Die Nebenintervenienten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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