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Oberlandesgericht Hamm, 1 UF 281/05

Datum:
09.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 UF 281/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0509.1UF281.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Halle, 5 a F 357/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 24. November 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts

- Familiengericht - Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Halle (Westf.) vom 08. Juli 2003

- 5 a F 22/03 (UK) - wird dahin abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte für die Zeit von Juli 2005 bis einschließlich Dezember 2005 180,00 € und für die Zeit ab Januar 2006 250,00 € monatlichen Unterhalt zu zahlen hat.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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