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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 88/06

Datum:
18.09.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 88/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0918.15W88.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 T 76/05
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 25. April 2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 27. Mai 2004 zu TOP 3 und TOP 4 werden für ungültig erklärt.

Im übrigen wird der Antrag der Antragsteller vom 28. Juni 2004 zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten aller Instanzen werden den Antragstellern zu 1/10 und den Antragsgegnern zu 9/10 auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet in allen Instanzen nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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