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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 434/05

Datum:
23.03.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 434/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0323.15W434.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 3 T 288/05
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) ent-standenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

 
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