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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 311/06

Datum:
18.08.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 311/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0818.15W311.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 3 T 134/06
 
Tenor:

Die sofortigen weiteren Beschwerden werden zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.983,98 Euro festgesetzt. Er beträgt im Umfang der Zurückweisung der beiden Rechtsmittel jeweils 1.491 Euro.

 
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