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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 163/05

Datum:
13.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 163/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0213.15W163.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 7c T 105/04
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde werden den Beteiligten zu 1) auferlegt, die auch den Beteiligten zu 2) die ihnen im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten haben.

Der Geschäftswert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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