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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 142/05

Datum:
20.07.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 142/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0720.15W142.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 T 118/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die sofortige erste Beschwerde der Beteiligten zu 8) und 9) wird als unzulässig verworfen.

Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 10.000 € festgesetzt.

 
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