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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 141/06

Datum:
09.10.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 141/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:1009.15W141.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 25 T 57/06
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 3) und 4) für das Verfahren dritter Instanz zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 1.188,00 Euro festgesetzt; er beträgt in Ansehung des Kostenerstattungsanspruches der Beteiligten zu 3) und 4) je 594,00 Euro.

 
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