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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 2/06

Datum:
20.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 U 2/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:1220.13U2.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 2 O 23/04
 
Tenor:

wird das am 23.10.2006 verkündete Urteil des Senats in den Entscheidungsgründen auf S. 35 unten (Bl. 1017 GA) gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass der erste Satz unter dem Gliederungspunkt (dd) richtig heißen muss:

"Weiter kann auch eine angeblich mangelhafte Abdeckung der zur Unfallzeit bereits aufgestellten, aber noch nicht in Betrieb genommenen Lichtzeichenanlage nicht betriebsgefahrerhöhend berücksichtigt werden."

 
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