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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 58/05

Datum:
10.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 58/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0510.12U58.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 3 O 233/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 08.04.2005 unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.717,12 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2004 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 18 % und der Beklagte zu 82 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 27 % und der Be-klagte zu 73 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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