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Oberlandesgericht Hamm, 11 WF 170/06

Datum:
30.06.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 WF 170/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0630.11WF170.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Hamm, 32 F 76/06
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 19.05.2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 08.05.2006 teilweise angeändert.

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für den Antrag bewilligt, die Antragsgegnerin ab Juli 2006 zur Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 191,- € zu verurteilen.

Im Umfang der Bewilligung wird ihr Rechtsanwalt O aus X zu den Bedingungen eines beim Amtsgericht Hamm zugelassenen Anwalts beigeordnet.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden auf die Hälfte ermäßigt.

 
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