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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 116/05

Datum:
26.01.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 116/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0126.10W116.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 13 LW 93/04
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird die Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses abgeändert.

Die Gerichtskosten für die Erteilung des Hoffolgezeugnisses trägt der Beteiligte zu 1).

Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.

Die Gerichtskosten hinsichtlich des Erbscheins .......

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

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