Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 9 W 20/05

Datum:
03.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 W 20/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0503.9W20.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 OH 26/03
Schlagworte:
selbständiges Beweisverfahren, Gegenstandswert
Normen:
§ 3 ZPO
Leitsätze:

Die Festsetzung des Gegenstandswertes im selbständigen Beweisverfahren orientiert sich an dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der beabsichtigten späteren Rechtsverfolgung und insoweit an der Höhe der berühmten Ansprüche; mögliche Erweiterungen der Begehrensvorstellungen bleiben außer Betracht.

Übersetzte Schmerzensgeldvorstellungen sind soweit zu reduzieren, wie ein entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch vermutlich Erfolg gehabt hätte.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank