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Oberlandesgericht Hamm, 8 U 71/04

Datum:
02.02.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 U 71/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0202.8U71.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 612/02
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 19. Februar 2004 wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 500,00 € nebst 4 % Zinsen seit dem 3. Januar 2002, jedoch seit dem 2. Juli 2004 mindestens 5 Prozentpunkte über dem Basissatz zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über die Höhe der Rentenbezüge der Klägerin für die Zeit vor Januar 2002, gezahlt von der LVA Westfalen zu N auf ein Konto der Beklagten bei der E-Bank, sowie über den Verbleib dieser Beträge.

Die weitergehende Anschlußberufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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