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Oberlandesgericht Hamm, 7 WF 234/04

Datum:
28.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 WF 234/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0128.7WF234.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Soest, 17 F 273/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Antragstellerin wird für die Klage auf Zahlung von Nachscheidungsunterhalt in Höhe von monatlich 220,04 € ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C beigeordnet, soweit der Unterhalt für die Zeit ab Klagezustellung begehrt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.

 
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