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Oberlandesgericht Hamm, 4 W 56/05

Datum:
06.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 56/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0606.4W56.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 13 O 20/05
 
Tenor:

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Streitwert, der den

in erster Instanz entstandenen Verfahrenskosten entspricht, trägt die

Antragsgegnerin.

 
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