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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 86/05

Datum:
20.09.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 86/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0920.4U86.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 633/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. April 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.586,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4,25 Prozentpunkten seit dem 1. Januar bis 14. August 2001, in Höhe von 4,75 % in der Zeit vom 15. August 2001 bis 14. August 2002, in Höhe von 5,25 % in der Zeit vom 15. August 2002 bis 14. August 2003, in Höhe von 5,75 % in der Zeit vom 15. August 2003 bis 27. November 2003 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 28. November 2003 Zug um Zug gegen Übertragung aller Anteile an den auf Seite 2 der Anlage K 1 zur Klageschrift genannten Fonds zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte mit der Annahme der angebotenen Abtretung bzw. Übertragung der Fondsanlagen in Verzug befindet.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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