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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 182/04

Datum:
26.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 182/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0726.4U182.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 44 O 104/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08. September 2004 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Zahlungsklage wird abgewiesen.

Der Beklagte zu 2) trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten im vollen Umfang. Die Klägerin trägt 2/7 ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten sowie 2/7 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1). Die Beklagten zu 1) und 2) tragen 5/7 der außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Beklagte zu 1) trägt 5/7 ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten.

Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 2/7 und die Beklagten 5/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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