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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 654, 655/04

Datum:
13.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 654, 655/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0113.3WS654.655.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 5 StVK K 97, 98/03
 
Tenor:

Der Beschluss der 5. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen vom 21.10.2004 wird aufgehoben.

Die Bewährungszeit aus dem Beschluss des Landgerichts Essen vom 13.10.2000 - 1 StVK K 634, 635/00 - wird um zwei Jahre auf sechs Jahre bis zum 26.10.2006 verlängert.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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