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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 52/05

Datum:
14.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 52/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:1214.3U52.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 1005/03
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.01.2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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