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Oberlandesgericht Hamm, 3 UF 544/03

Datum:
31.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 UF 544/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0531.3UF544.03.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom 26.09.2003 wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - C5 vom 26.05.2003 hinsichtlich der Versorgungsausgleichsregelung (Ziffer II. und III. des Urteilstenors) wie folgt abgeändert:

Vom Versicherungskonto Nr. #1 des Antragstellers bei der LVA Westfalen werden auf das Versicherungskonto Nr. #2 der Antragsgegnerin bei der BfA Rentenanwartschaften von monatlich 500,71 € bezogen auf den 31.10.2000 übertragen.

Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Versicherungsnummer #3 werden auf dem Versicherungskonto Nr. #2 der Antragsgegnerin Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 203,39 €, bezogen auf den 31.10.2000, begründet.

Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.

 
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