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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss OWi 228/05

Datum:
03.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss OWi 228/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0503.3SS.OWI228.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Minden, 15 OWi 44 Js 1362/03 OWi (601/03)
 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt der Betroffene, jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um 1/2 ermäßigt. Die Landeskasse hat ein Halb der dem Verurteilten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

 
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