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Oberlandesgericht Hamm, 34 U 19/05

Datum:
24.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
34 U 19/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0524.34U19.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 O 569/03
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.11.2004 verkündete Teilurteil

der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000,00 Euro.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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