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Oberlandesgericht Hamm, 31 U 3/05

Datum:
28.09.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
31. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 U 3/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0928.31U3.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 32/04
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.10.2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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