Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 380/05

Datum:
25.10.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 380/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:1025.2WF380.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Hattingen, 9 F 137/05
 
Tenor:

1.) Auf die Beschwerde des Klägers vom 16. August 2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Hattingen vom 04. August 2005 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Kläger wird für die erste Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt G in E zu den Bedingungen eines gerichtsortsansässigen Rechtsanwal-tes bewilligt, soweit er Abänderung der Kindesunterhaltsverpflichtung aus der Urkunde des Jugendamtes der Stadt M vom 04.01.2001, UR: 14/2001, auf monatlich 201,00 EUR von Mai 2005 bis Juli 2005, auf monatlich 58,00 EUR im August 2005 und auf monatlich 160,00 EUR ab September 2005 verlangt.

Der weitergehende Prozesskostenhilfeantrag bleibt und die weitergehende Beschwer-de wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung über Ratenzahlungen oder Vermögenseinsatz bleibt dem Amtsge-richt vorbehalten.

2.) Die Beschwerde des Klägers vom 16. August 2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hattingen vom 06. Juli 2005, ergänzt durch den Be-schluss vom 19. August 2005, wird als unzulässig verworfen.

3.) Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht er-stattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank