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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss 210/05

Datum:
25.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ss 210/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0525.2SS210.05.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum vom 05. April 2004 wird auf seine Kosten verworfen.

Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 03. März 2005 wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.

 
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