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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 166/04

Datum:
10.02.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 166/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0210.27U166.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 7 0 456/03
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Juli 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 9.171,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2003 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage bleibt abgewie-sen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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