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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 71/04

Datum:
21.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 71/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0121.25U71.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 2 O 404/03
 
Tenor:

Die Anschlußberufung der Beklagten gegen das am 16. Juni 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil so abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 44.285,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2002 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann Vollstreckungsmaßnahmen der Klägerin abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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