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Oberlandesgericht Hamm, 22 U 185/05

Datum:
30.09.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 U 185/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0930.22U185.05.00
 
Tenor:

Die Erinnerung des Klägervertreters und Erinnerungsführers gegen die Erhebung der Aktenversendungspauschale in Höhe von 12 € gem. KR VI der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.08.2005 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Kostenerstattung findet nicht statt.

 
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