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Oberlandesgericht Hamm, 18 U 166/03

Datum:
07.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 166/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0707.18U166.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 14 O 23/03
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. September 2003 verkündete Teilurteil der Va Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine schriftliche, unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines dem Anlagensicherungsfonds des Bankenverbandes angehörenden Bankinstituts erbracht werden.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,00 €.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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