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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 375/04

Datum:
22.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 375/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:1222.15W375.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 T 4/02
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde im Übrigen wird der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben.

Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 19.03.2001 wird dahingehend abgeändert, dass auch der Eigentümerbeschluss vom 04.04.2000 zu TOP 5 für ungültig erklärt wird.

Von den Gerichtskosten erster und zweiter Instanz tragen die Beteiligten zu 1) 14% und die Beteiligten zu 2) bis 5) 86%. Die durch die Beweisaufnahme entstandenen Gerichtskosten tragen die Beteiligten zu 2) bis 5) jedoch allein. Von den Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde tragen die Beteiligten zu 1) ¼ und die Beteiligten zu 2) bis 5) ¾.

Außergerichtliche Kosten werden in keiner Instanz erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 4.000 € festgesetzt.

 
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