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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 337/05

Datum:
03.11.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 337/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:1103.15W337.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 5 T 420/05
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Wertfestsetzung des Landgerichts abgeändert wird.

Die Beteiligten zu 2) bis 4) haben die dem Beteiligten zu 1) im Verfahren dritter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde wird auf je 14.800,00 Euro festgesetzt.

 
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