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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 31/05

Datum:
10.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. zZvilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 31/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0510.15W31.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 5 T 665 u. 669/04
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß in der vorzunehmenden Berichtigung der genannten Geburtseinträge der Vermerk über die Staatsangehörigkeit des Beteiligten zu 2) dahin zu fassen ist, daß er libanesischer und türkischer Staatsangehöriger ist.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

 
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