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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 298/04

Datum:
31.03.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 298/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0331.15W298.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 23 T 263/04
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde sowie die den weiteren Beteiligten in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden dem Beteiligten zu 3a) auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1.000 € festgesetzt.

 
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