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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 121/04

Datum:
26.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 121/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2005:0126.12U121.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 6 O 140/03
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Abänderung des am 7. Juli 2004 verkündeten Urteils der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum die Klage abgewiesen, soweit Zahlung von 667,06 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 25.04.2003 verlangt worden ist.

Im übrigen wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung die Erledigung der Hauptsache festgestellt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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