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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 240/03

Datum:
22.04.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 240/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0422.6U240.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 704/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.10.2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2.939,19 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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