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Oberlandesgericht Hamm, 5 U 42/04

Datum:
14.06.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 42/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0614.5U42.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 6 O 440/03
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 11. Dezember 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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