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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 148/04

Datum:
02.12.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 148/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:1202.4U148.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 24 O 26/04
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. August 2004 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagten untersagt wird, für ihre Verkaufsstellen mit der Angabe „Neueröffnung der Elektroabteilung“ zu werben, wenn Elektroartikel nicht erstmals angeboten werden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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