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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 101/04

Datum:
07.12.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 101/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:1207.4U101.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 44 O 243/03
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. März 2004 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird, soweit sich der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt hat, mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Verbotstenor der "insbesondere-Zusatz" entfällt.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufungsinstanz. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des landgerichtlichen Urteils.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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