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Oberlandesgericht Hamm, 3 W 22/04

Datum:
14.06.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 W 22/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0614.3W22.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 4 O 165/03
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 7. April 2004 wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 19. März 2004

abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt M in E2 ratenfreie Prozesskostenhilfe für die angekündigten Klageanträge zu 1) und 2) bewilligt, soweit sie sich gegen den Antragsgegner zu 2) richten.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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