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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 193/03

Datum:
26.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 193/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0126.3U193.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 2/02
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Juni 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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