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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 189/04

Datum:
01.12.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 189/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:1201.3U189.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 248/02
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das am 14.05.2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.092,60 € nebst 4 % Zinsen aus 6.000,00 € seit dem 19.06.2002 und fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.092,60 € seit dem 09.12.2003 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin 60 % und der Beklagte 40 %.

Die Kosten der 2. Instanz tragen die Klägerin zu 38 % und der Beklagte zu 62 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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