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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 186/03

Datum:
21.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 186/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0121.3U186.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 6 O 16/03
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Juni 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen und die in zweiter Instanz geltend gemachte Feststellungsklage wird abgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert.

Die Klage wird gänzlich abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92% und der Beklagte zu 8%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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