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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 168/03

Datum:
04.02.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 168/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0204.3U168.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 205/02
 
Tenor:

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 17. April 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewie-sen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das vorgenannte Urteil - unter Zu-rückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 70.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 5.6.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 4/5 der Klägerin und zu 1/5 den Beklagten auferlegt, die Kosten des Berufungsverfahrens zu 3/4 der Klägerin und zu 1/4 den Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird gestattet, die Vollstreckung der jeweils anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor in glei-cher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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