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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 113/04

Datum:
27.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 113/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0927.3U113.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 4 O 236/01
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. November 2003 verkündete Ur-teil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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