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Oberlandesgericht Hamm, 2 UF 114/04

Datum:
21.12.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 UF 114/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:1221.2UF114.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 104 F 80/01
 
Tenor:

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 11. Dezember 2003 verkündete Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels hinsichtlich des Ausspruchs zur Folgesache nachehelicher Unterhalt abgeändert.

Die Klage der Antragstellerin auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt wird abgewiesen.

Die Beschwerde des Kindes B A wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens werden unter den Parteien gegeneinander aufgehoben. Das Kind B A hat keine Kosten zu tragen.

 
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