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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 44/03

Datum:
27.05.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 44/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0527.27U44.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 6 O 301/01
Normen:
§ 37 Abs. 1 AktG, § 82 KO, § 286 ZPO
Leitsätze:

1. Zur Tragweite einer Bankbestätigung gemäß § 37 Abs. 1 S. 3 AktG

2. Zum Umfang der Pflicht des Konkursverwalters, die ordnungsgemäße Durchführung einer Kapitalerhöhung zu prüfen.

3. Hängt der wirksame Erwerb einer Beteiligung des Gemeinschuldners von der Existenz einer entsprechenden schriftlichen Urkunde ab, geht der Konkursverwalter aber auch ohne positive Kenntnis von dieser Urkunde zunächst von einer wirksamen Beteiligung aus, so führt alleine der Umstand, dass er es unterlassen hat, nach dieser Urkunde zu forschen, bei einem späteren Streit über die Wirksamkeit der Beteiligung nicht zu einer Beweislastumkehr.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Dezember 2002 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 60.172,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2002 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 26 % und der Beklagte 74 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung desKlägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vom Kläger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vom Beklagten zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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