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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 224/03

Datum:
03.06.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 224/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0603.27U224.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 9 O 229/03
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. November 2003 ver-kündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 EUR nebst 5 % Zin-sen seit dem 24.06.2003 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rechnungsle-gung bezüglich der vom Arbeitsamt J nach SGB III finanzierten und von der N-Fachschule, P-Straße, Q, durchgeführten Schulungsmaß-nahme (Maßn.-Nr. des Arbeitsamtes J: ########), betreffend die Um-schulung nach der Ausbildung- und Prüfungsordnung, Führerscheine C und CE, Gabelstaplerausbildung, GGVS, Praktikum, Maßnahmeziel: Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenprüfung, Maßnahmedauer vom 04.03.2002 bis 08.12.2003.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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